1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH (nachfolgend TSG 1899 Hoffenheim) und dem Kunden über die Vermietung von Räumlichkeiten in der  PreZero Arena zu Veranstaltungszwecken (Tagungen, Seminare usw.) und die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der TSG 1899 Hoffenheim.

 

2. Änderung der Teilnehmerzahl

2.1 
Der Kunde verpflichtet sich, die TSG 1899 Hoffenheim bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmeranzahl schriftlich mitzuteilen. Die mitgeteilte Teilnehmeranzahl bildet vorbehaltlich der Ziffer 2.3 die Abrechnungsgrundlage. 

2.2 
Ändert sich die Teilnehmeranzahl nach der Mitteilung gemäß vorstehender Ziffer 2.1 um mehr als 5 %, muss dies der TSG 1899 Hoffenheim spätestens 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderung bedarf der Zustimmung der TSG 1899 Hoffenheim.

2.3
Im Falle einer nach oben abweichenden Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl als Abrechnungsgrundlage herangezogen.

 

3. Kurzfristige Zusatzleistungen, längere Dauer

Sämtliche kurzfristig vom Kunden während der Veranstaltung in Anspruch genommene Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, falls die Veranstaltung länger dauert als im Angebot angegeben.

 

4. Absage des Kunden

4.1
Kommt die Veranstaltung wegen eines Umstandes, den die TSG 1899 Hoffenheim nicht zu vertreten hat, nicht zustande, bleibt der Kunde grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Gebühr verpflichtet.

4.2
Wenn der Kunde die Veranstaltung nach Vertragsschluss absagt, wird folgende Stornogebühr fällig:

            bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung;

            bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung;

            bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Vergütung;

            ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung.

4.3
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass die TSG 1899 Hoffenheim tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden wegen der Absage entstanden ist. Gelingt dies, ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. Die TSG 1899 Hoffenheim ist im Gegenzug ebenso berechtigt nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Pauschalierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Kunden zu ersetzen.

 

5. Pflichten des Kunden zur Erhaltung der Mietsache

5.1
Der Transport von Materialien muss in der Art erfolgen, dass insbesondere die Fußbodenbeläge keine Beschädigungen farblicher oder mechanischer Art erleiden.

5.2
Bei Benutzung der Aufzüge, insbesondere im Rahmen von Materialtransporten, ist das zulässige Gesamtgewicht der Aufzüge zu beachten.

5.3
Es dürfen keine Veränderungen der Mietsubstanz vorgenommen werden. Insbesondere Bohrungen in Decken und Wänden sind unzulässig.

5.4
Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen einschließlich der Notbeleuchtung dürfen nicht ohne vorherige Rücksprache mit der TSG 1899 Hoffenheim verändert werden.

5.5
Absprachegemäße Dekoration darf nur in der Weise angebracht werden, dass sie sich rückstandslos wieder entfernen lässt.

5.6
Reinigungskosten für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den gewöhnlichen Mietgebrauch hinausgehen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

5.7
Der Kunde ist verpflichtet, von ihm eingebrachtes Verpackungsmaterial auf eigene Kosten zu beseitigen.

5.8
Schäden an Wänden und Einrichtungsgegenständen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

6. Feuerpolizeiliche Vorgaben

Die folgenden feuerpolizeilichen Vorgaben sind zu beachten:

  1. Das Verkeilen der Türen ist untersagt.
  2. Die Fluchtwege müssen jederzeit vollumfänglich freigehalten werden.
  3. Ebenso ist die Feuerwehrzufahrt ständig freizuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Zeit der Anlieferung durch eigene oder fremde Personen.
  4. Der Einsatz von Nebelmaschinen, offenem Feuer, Kerzen o.ä. ist wegen der Brandschutzanlage untersagt.
  5. Das Anbringen von eigener Dekoration oder Werbung darf nur nach Rücksprache mit der TSG 1899 Hoffenheim erfolgen.
  6. Kosten für einen durch die Veranstaltung erforderlich gewordenen Einsatz der Feuerwehr müssen vom Kunden getragen werden.

 

7. Technische Besonderheiten

Besondere Bedürfnisse des Kunden bzgl. Stromanschlüssen und -stärken müssen der TSG 1899 Hoffenheim frühzeitig mitgeteilt werden.

 

8. Mitbringen/Mitnahme von Speisen und Getränken

8.1
Der Kunde ist verpflichtet, Speisen und Getränke während der gesamten Veranstaltung ausschließlich von dem für die Räumlichkeiten zuständigen Catering-Unternehmen Food affairs GmbH, Dietmar-Hopp-Straße 1, 74889 Sinsheim zu beziehen.

8.2
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist dem Kunden sowie den Veranstaltungsteilnehmern untersagt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der TSG 1899 Hoffenheim. Die Mitnahme von Getränken und Speisen aus den überlassenen Räumlichkeiten ist untersagt. Reinigungskosten, die aufgrund von Zuwiderhandlungen entstehen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

 

9. Vertragsabschluss

a)    Die Beauftragung der TSG 1899 Hoffenheim mit der Erbringung der Dienstleistungen und Überlassung der Räumlichkeiten wird mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstaltungsvertrags durch die TSG 1899 Hoffenheim (Auftragsbestätigung) nach der Übersendung des gegenbezeichneten Leistungsübersicht durch den Kunden bindend. Die Überlassung der Veranstaltungsräume, Inventar und sonstigen Flächen begründen ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser Mietgegenstände ist nicht zulässig.

b)    In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Veranstaltungsvertrag durch die TSG 1899 Hoffenheim.

c)    Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die vom Kunden beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der TSG 1899 Hoffenheim zu gefährden droht, so kann die TSG 1899 Hoffenheim den Vertrag einseitig beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
TSG 1899 Hoffenheim über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch den Kunden nicht ausreichend informiert wurde.

 

10.  Vergütung

a)    Die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

b)    Die TSG 1899 Hoffenheim rechnet innerhalb von 15 Werktagen nach Beendigung der Veranstaltung über die Veranstaltung gegenüber dem Kunden ab.

 

11. Gewährleistung, Haftung, Versicherung

11.1
Die verschuldensunabhängige Haftung der TSG 1899 Hoffenheim für anfängliche Mängel nach
§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die TSG 1899 Hoffenheim haftet gegenüber dem Kunden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit die
TSG 1899 Hoffenheim nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften voll haftet.

11.2
Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Kunden verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die
TSG 1899 Hoffenheim kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

11.3
Beanstandungen sind vom Kunden an die TSG 1899 Hoffenheim unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Beanstandungen während der Veranstaltung mündlich mitgeteilt, so hat der Verantwortliche der TSG 1899 Hoffenheim diese vor Ort schriftlich aufzunehmen und sich gegenzeichnen zu lassen. Dies entbindet den Kunden nicht von der nachträglichen schriftlichen Meldung. Kommt der Kunde dieser Beanstandungspflicht nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ordnungsgemäß nach und können die beanstandeten Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln oder Beanstandungen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegen die TSG 1899 Hoffenheim hergeleitet werden. Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der TSG 1899 Hoffenheim

 

12. Sonstiges

12.1
Soweit die TSG 1899 Hoffenheim für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen und / oder Leistungen von Dritten beschafft, handelt die
TSG 1899 Hoffenheim im Namen und auf Rechnung des Kunden. Gleiches gilt für das Engagement von Künstlern, Schaustellern, Musikern etc. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der besorgten Einrichtungen und stellt die TSG 1899 Hoffenheim von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen bzw. dem Engagement der Personen frei. Dies gilt nicht, soweit die TSG 1899 Hoffenheim in diesem Zusammenhang grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht.

12.2
Zurückgelassene Gegenstände oder Fundsachen werden von der TSG 1899 Hoffenheim aus reiner Gefälligkeit aufbewahrt. Eine Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände oder Fundsachen ist ausgeschlossen.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der TSG 1899 Hoffenheim.

13.2
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der TSG 1899 Hoffenheim.

13.3
Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf den vorliegenden Vertrag keine Anwendung.

13.4
Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13.5
Für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TSG 1899 Hoffenheim und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

Datenschutzhinweis:

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Werbung für eigene Angebote. Der Verwendung zu Werbezwecken können Sie jederzeit formlos bei der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH, Dietmar-Hopp-Sportpark, Horrenberger Str. 58, 74939 Zuzenhausen, info@tsg-hoffenheim.de, Tel. 07261-94 93 0 widersprechen. Grundlage der Speicherung Ihrer Daten ist § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt lediglich im Rahmen der Vertragserfüllung, jedoch nicht zu Werbezwecken.